Benno Fürmann: Strafbefehl nach Autounfall

Es geschah vor neun Monaten: Schauspieler Benno Fürmann verursachte im November 2011, vermutlich während einer Drehpause zum ARD-Film „Weniger ist mehr", einen schlimmen Autounfall in der Nähe von Starnberg. Hätte der 40-Jährige damals nicht so schnell reagiert, wäre der Fahrer des anderen Wagens vielleicht sogar gestorben. Verantworten muss sich Führmann nun aber wohl trotzdem für den Crash: Die Münchner Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen ihn beantragt.

Benno Fürmann: Strafbefehl nach Horror-Crash (Bild: ddp Images)
Benno Fürmann: Strafbefehl nach Horror-Crash (Bild: ddp Images)


Es sah so aus, als wäre Benno Fürmann nach seinem Autounfall einigermaßen glimpflich davongekommen. Der Schauspieler hatte am 11. November 2011 beim Abbiegen mit seinem Mercedes einen anderen Wagen übersehen und war infolgedessen mit dem Fiat zusammengekracht. Ihm selbst geschah damals nichts — doch das andere Auto raste ungebremst gegen einen Baum.

Der Insasse des Wagens, ein 36-jähriger Betriebswirt, wurde eingeklemmt und überlebte wohl nur deshalb, weil Fürmann schnell reagierte: Er zog den schwer verletzten Florian P. aus dem Wrack. Die herbeigeeilten Sanitäter dachten zunächst, dass Fürmann ebenfalls medizinisch versorgt werden müsste, da er für seine Rolle im ARD-Film „Weniger ist mehr" als Unfallopfer geschminkt war und eine Halskrause trug. Die Produktionsfirma Hager Moss Film betonte später, der Unfall sei nicht während, sondern nach dem Dreh geschehen.

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Nun muss Fürmann mit einem juristischen Nachspiel wegen des Crashs rechnen. Bereits spätestens Ende Februar soll die Staatsanwalt mit ihren Ermittlungen gegen den Schauspieler begonnen haben, so das Nachrichtenmagazin „Focus". Laut Informationen des Magazins „Bunte" hat die Münchner Staatsanwaltschaft aber erst am 26. Juli Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Fürmann beantragt.

Stimmt das Gericht diesem Antrag zu, wird er dem 40-Jährigen zugestellt. Fürmann selbst kann anschließend entscheiden, ob er Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt: Wenn er das nicht macht, ist er automatisch wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Wenn er jedoch Einspruch einlegen sollte, kommt es zur Gerichtsverhandlung!

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Ein anderes bekanntes TV-Gesicht prophezeit Fürmann eine saftige Strafe: „Je nach Art, Schwere der Verletzung und Dauer der Unfallfolgen richtet sich die Höhe der Strafe. Bis zu 12 Monate Bewährung drohen. Die Höhe einer möglichen Geldstrafe beträgt ein Dreißigstel seines monatlichen Nettolohns multipliziert mit einem Tagessatz, den das Gericht bestimmt", so Fernsehanwalt Sewarion Kirkitadse („Richter Alexander Hold") gegenüber der „Bild"-Zeitung.