„Supertalent“ zu vier Monaten Haft verurteilt

Sven Müller ist tief gefallen. Vor zwei Jahren wurde er noch Zweiter in der Castingshow „Das Supertalent“, nun muss er für mindestens vier Monate ins Gefängnis. Der vorbestrafte 36-Jährige kaufte für 300 Euro Fan-T-Shirts, obwohl er bereits hoch verschuldet war. Im schlimmsten Fall drohen ihm dreieinhalb Jahre Haft.

In der Castingshow sang Sven Müller vor Engeln, nun muss er ins Gefängnis. (Foto: ddp images)
In der Castingshow sang Sven Müller vor Engeln, nun muss er ins Gefängnis. (Foto: ddp images)

Sven Müller setzte alles auf eine Karte, mit einer Karriere als Popstar wollte er sich aus dem Sog der Schulden befreien. „Ich wollte mit einem Konzert Geld verdienen“, sagte er der „Bild“-Zeitung. „Doch das ging voll in die Hose.“ Vor dem Finale der Show „Das Supertalent“ bestellte er 30 Fan-T-Shirts bei einer Werbemittelfirma. Dabei wusste der arbeitslose Industie-Elektroniker, dass er sie nicht bezahlen konnte. Müller hatte bereits einen Offenbarungseid abgelegt. Doch das verschwieg er der Firma ebenso wie dem Optiker in seinem Wohnort Möckmühl, von dem er sich 3000 Euro lieh, wie die Zeitung „Heilbronner Stimme“ berichtete.

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„Ich fiel immer tiefer, hatte überall Schulden“, sagte Müller vor dem Amtsgericht Heilbronn. Ein Grund dafür sei seine Spielsucht. „Die RTL-Zeit war katastrophal für ihn“, sagte seine Verteidigerin. Für den zweiten Platz bekam er kein Geld und seine Versuche als Sänger Geld zu verdienen, blieben erfolglos.

In seiner Urteilbegründung erklärt Richter Alexander Lobmüller dem Vater zweier Kinder: „Sie sind massiv rückfällig geworden“. Müller stand unter zweifacher Bewährung. Sein Vorstrafenregister umfasst elf Verurteilungen, achtmal wegen Betrugs und Diebstahl. Vor dem Gerichtsverfahren lieh er sich laut der Zeitung „Heilbronner Stimme“ von seiner Partnerin und von den Sparbüchern seiner Kinder 800 Euro, um einen Teil seiner Schulden zurückzubezahlen. Doch es war zu spät.

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Im schlimmsten Fall bleibt Sven Müller nun weit mehr als vier Monate eingesperrt. „Wenn die alten Bewährungsstrafen widerrufen werden, müssen sie dreieinhalb Jahre ins Gefängnis“, erklärte der Richter Alexander Lobmüller nach Angaben der „Bild“-Zeitung.

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