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„Der Bachelor“: Kandidatinnen mussten Knebelverträge unterzeichnen

Von wegen unbeschwertes Turteln im schönen Kapstadt: Die Kandidatinnen der RTL-Kuppelsendung „Der Bachelor“ mussten vor dem Start der Dreharbeiten einen strengen Knebelvertrag unterzeichnen. Er legt detailliert fest, was geht und was nicht. Verbote über Verbote, die auf die Flirt-Stimmung schlagen könnten...

Unbeschwertes Flirten? Die Knebelverträge bei "Der Bachelor" haben's in sich (Bild: RTL)
Unbeschwertes Flirten? Die Knebelverträge bei "Der Bachelor" haben's in sich (Bild: RTL)


20 Seiten umfasst das Pamphlet, das den Show-Teilnehmerinnen strenge Verhaltenregeln auferlegt. So ist es ihnen vom Moment der Vertragsunterzeichnung bis zur Ausstrahlung der letzten Folge, also vier Monate lang, verboten, auf ein Date zu gehen. Ebenso untersagt: Mit einem anderen Mann zusammenzuziehen, geschweige denn eine Verlobung oder Heirat – und das selbst wenn sie längst aus der Sendung ausgeschieden sind! Sollte eine Kandidatin im Rahmen der Aufzeichnung von „Der Bachelor“ schwanger werden, müsse sie das umgehend der Produktion melden, berichtet die „Bild“-Zeitung. Um böse Überraschungen schon im Vorfeld zu vermeiden, schickt der Sender sämtliche Mädchen bereits vor Drehstart zur ärztlichen Untersuchung, wobei der Onkel Doktor seiner Schweigepflicht entbunden werden muss.

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Und das ist noch nicht alles: Den erwachsenen Frauen wird Hausarrest auferlegt! „Dieses Gebot dient der Sicherheit der Kandidatinnen am Produktionsort“, lautet die Erklärung eines RTL-Sprechers dafür, dass ein Hinausschleichen aus der Villa mit einer Geldstrafe von 1000 Euro geahndet wird. Damit das, was sich hinter den luxuriösen Mauern des Anwesen abspielt, nicht über soziale Netzwerke wie Twitter oder Facebook an die Öffentlichkeit gerät, dürfen die Damen vier Monate lang nichts auf ihren Pinnwänden posten. Übrigens sind auch Friseur-Besuche tabu – von Eingriffen beim Schönheitschirurgen ganz zu schweigen: Wer an der Kuppelshow teilnimmt, verpflichtet sich, „keine wesentlichen Veränderungen des Aussehens an sich vornehmen oder vornehmen zu lassen“, bestätigt RTL.

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Um nicht zur Kasse gebeten zu werden, tun die Kandidatinnen gut darin, sich an jeden Punkt der Knebelverträge zu halten. Die Geldstrafen betragen „nicht weniger als 3000, maximal jedoch eine Million Euro“, nachzulesen unter Punkt 6 der Rahmenbedingungen. Und apropos Finanzielles: Die Gage für die Teilnahme an der Sendung wird in Raten ausgezahlt. Wie die „Bild“ herausgefunden hat, gibt es zum Drehstart die ersten 1500 Euro, die nächsten 1000 folgen, wenn die Kandidatin von Bachelor Jan aus der Villa verabschiedet wurde. Mit Abtretung der Film- und Foto-Rechte folgt dann die letzte Fuhre von 500 Euro. Wer vorzeitig das Handtuch wirft, hat nur noch Anspruch auf die dritte Rate.