Dieter Bohlen verklagt Deutschland: Menschenrechte in Gefahr?

Wie war das nochmal? Wer austeilt, muss für gewöhnlich auch einstecken können. Aber gerade der für seine verbale Härte berüchtigte Dieter Bohlen gibt sich nun zart besaitet. Er verklagt die Bundesrepublik auf Schmerzensgeld — wegen einer Tabak-Werbung.

So kennt man ihn: Bohlen ganz entspannt bei DSDS (Bild: Getty Images)
So kennt man ihn: Bohlen ganz entspannt bei DSDS (Bild: Getty Images)

Große Töne spucken gilt als des Pop-Titans größte Leidenschaft. Auch mit Gegenangriffen geht er normalerweise souverän, ja meist sogar ungerührt, um. Jetzt mimt er das Sensibelchen. Denn Dieter fühlt sich ungerecht behandelt und in seinen Rechten verletzt. Die Tabak-Firma „Lucky Strike" hatte ohne seine Zustimmung indirekt mit ihm geworben. Das Bild zeigt eine Botschaft an den Pop-Titan, bei der mehrere Wörter geschwärzt sind. Die Plakatkampagne spielt damit eindeutig auf seine Biographie „Hinter den Kulissen" (2003) an. Damals wurde er gezwungen, einige Passagen zu schwärzen — mehrere Promis, mit denen er darin abrechnet, hatten geklagt.

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Grenzwertigen Humor, das kennen wir vom kritikfreudigen Dieter. "Ich verstehe durchaus Spaß", versichert Bohlen gegenüber der „Bild"-Zeitung, „aber der hört bei mir als Nichtraucher auf, wenn ein Tabakkonzern auf meine Kosten Werbung macht. Das finde ich nicht in Ordnung". Er klagte zunächst vor dem Landgericht Hamburg und beim Oberlandesgericht gegen den Tabak-Konzern — und bekam Recht, berichtet die „Bild". Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, Bohlens Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen.

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Auch Ernst August von Hannover sieht sich als Opfer der Lucky Strike Kampagne. Ein anderes Plakat spielt mit einer zerknüllten Zigarettenschachtel und der Frage „War das Ernst oder August" auf sein Image als „Prügel-Prinz" an. Nun klagen beide — unabhängig voneinander — vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik. Ob die beiden prominenten Nichtraucher Recht bekommen werden, bleibt abzuwarten.