Kachelmann bekommt Schmerzensgeld

Der deutsche Rapper Kool Savas musste schmerzlich lernen, dass auch im harten Hip-Hop-Biz nicht jede Pöbelei als Kunst durchgeht. Der „King of Cool" wurde jetzt dazu verurteilt, 10.000 Euro Schmerzensgeld an Ex-Wetter-Moderator Jörg Kachelmann zu zahlen -weil er ihn fies beschimpft hatte. Dabei musste das Gericht klar eingrenzen, wo die Kunstfreiheit endet und die Persönlichkeitsverletzung beginnt.

Kachelmann zog gegen Rapper Kool Savas vor Gericht (Fotos: Getty Images)
Kachelmann zog gegen Rapper Kool Savas vor Gericht (Fotos: Getty Images)

Deutscher Rap bedient sich gerne beleidigender Worte und derber Beschimpfungen. Das geht so lange als Kunst durch, wie niemand in seiner Persönlichkeit verletzt wird. Eine Gratwanderung für Künstler und Rechtsprechung.

Rapper Kool Savas (eigentlich: Savas Yurderi) ging eindeutig zu weit — das hat das Landgericht Berlin in einem nun veröffentlichten, noch nicht rechtskräftigen Urteil entscheiden, wie „Spiegel Online" heute vermeldete. Kool Savas müsse wegen einer durch eine Beleidigung verursachte schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung Schmerzensgeld an Jörg Kachelmann zahlen.

Wie der Rapper sich diese Strafe verdient hat? 2010 hatte er auf mehreren Konzerten, unter anderem in Basel und Freiburg, böse gegen Kachelmann gewettert. Der selbst ernannte „King of Cool" bezeichnete den Moderator mehrfach als "Arschloch" und betitelte Kachelmann auch als "Idiot" oder "Bastard" und "verfickter Wetterfrosch". Konzertbesucher schnitten die Szenen mit und stellten diese ins Internet. Auch auf der Homepage des Rappers wurde Kachelmann als „Arrrrrrrrschloch" bezeichnet.

„Spiegel Online" fasst die Argumentation der beiden Parteien vor Gericht wie folgt zusammen: Kachelmann sah sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt, er forderte Unterlassung und Geldentschädigung. Kool Savas wiederum berief sich auf die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit.

Mehr TV-News: Til Schweiger wird neuer "Tatort"-Kommissar

Zudem seien seine Äußerungen nur vor einem begrenzten Publikum gefallen. Er könne nichts dafür, wenn Fans illegale Konzertmitschnitte ins Internet stellen. Zwar sei Kachelmann auch auf seiner Homepage mit "Arrrrrrrrschloch" bezeichnet worden, kaum einer habe dies aber bemerkt. Denn mit der geänderten Schreibweise würden Internetsuchmaschinen den Begriff nur schwer finden.

Die Argumentation des Rappers ist zwar interessant, aber nur wenig stichhaltig. Das befand auch das Landgericht Berlin. Zum einen habe Kool Savas auf Kachelmanns Kosten gezielt mit seinen Beleidigungen "Sympathie bei seinem Publikum" gewinnen wollen. Zum anderen seien die Äußerungen nicht von der Kunstfreiheit gedeckt, weil sie im Rahmen der hier separat zu betrachtenden Moderationen zwischen den Songs gefallen seien. Diese alleine stellten keine für ein künstlerisches Werk typische "schöpferische Gestaltung" dar. Kachelmann sei permanent herabgewürdigt und in seiner Ehre verletzt worden.

Anlass für die Verbalattacken gegen Kachelmann war die damalige bundesweite Berichterstattung über Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Moderator. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte Kachelmann angeklagt, seine Freundin vergewaltigt und verletzt zu haben. Das Landgericht sprach ihn Ende Mai von den Vorwürfen frei.