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Severino Seeger: Prozessauftakt gegen den "DSDS"-Sieger

Severino Seeger: Prozessauftakt gegen den "DSDS"-Sieger

Jetzt wird es ernst für "DSDS"-Gewinner Severino Seeger: Am heutigen Dienstag ist der Prozess gegen den Castingshow-Sieger in Frankfurt am Main gestartet – wie "Bild" meldet mit verschärften Sicherheitsmaßnahmen. Viele Fans haben sich dem Bericht des Boulevardblatts zufolge vor dem Gericht gezeigt und wollen ihren Liebling damit unterstützen. Einige tragen ein Shirt mit der Aufschrift "Superstar 2015 - Sieger des Herzens". Aufgrund des hohen Andrangs wurde der Prozess in einen Sicherheitssaal verlegt.

Für den schweren Gang vor das Frankfurter Landgericht holte sich Severino Seeger zwei Bodyguards zur Unterstützung, um den Auflauf vor dem Gebäude ohne Zwischenfall passieren zu können. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Rea sowie seiner Schwester fuhr der "DSDS"-Sieger mit einem schwarzen BMW vor – auf dem Heckfenster prangt das Konterfei des Nachwuchsstars. Kurz nach 9.00 Uhr betrat der Angeklagte den Gerichtssaal und nahm ohne Anwalt Platz, heißt es in dem "Bild"-Bericht.

Dieter Bohlens Schützling muss sich wegen Betrugsvorwürfen vor dem Richter verantworten. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit Komplizen mehrere Seniorinnen um insgesamt 19.000 Euro betrogen zu haben.

Der Sieg bei "DSDS" bescherte Severino Seeger 500.000 Euro und einen Plattenvertrag, nun muss er sich allerdings erst einmal seiner kriminellen Vergangenheit stellen. Zum Prozessauftakt sind vier Zeugen geladen, darunter auch einige Polizisten. Die Opfer sind nicht verhandlungsfähig, daher sind sie nicht vor Gericht erschienen. Es wird erwartet, dass das Urteil am 10. Juni gesprochen wird.

Wie der "Bild"-Reporter Daniel Cremer auf seinem Twitter-Account berichtet, hat Severino Seeger auf der Anklagebank mittlerweile Stellung zu seinen Taten bezogen. "Ich bin von den falschen Menschen verführt worden. Und ich bin zu spät Herr meiner Sinne geworden", soll der "DSDS"-Gewinner demnach ausgesagt haben. Der 28-Jährige kündigte via Facebook an, sich nach Abschluss des Prozesses per Statement zu äußern.