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"Tatort: Schutzlos": Alle wichtigen Fakten zum Thema Flüchtlinge

Die beiden Jugendlichen Navid (Rauand Taleb) und Jola (Marie-Hélène Boyd) sind als Minderjährige ohne ihre Eltern in die Schweiz geflüchtet. Navid aus Syrien, Jola aus Nigeria.

Seit dem zweiten Weltkrieg hat es weltweit nicht mehr so viele Flüchtlinge gegeben wie heutzutage. Knapp 60 Millionen Menschen waren nach Angaben der UN Ende 2014 weltweit unfreiwillig auf der Flucht, die Hälfte davon waren Kinder. Der aktuelle "Tatort: Schutzlos" greift die Fluchtthematik auf und bettet sie in eine Kriminalgeschichte ein. Hier erfahren Sie alle wichtigen Fakten zu dem Thema, um mitreden zu können.

Flüchtlingslage in Deutschland

In Deutschland wurden 2015 bisher 141.905 Asylanträge gestellt (Stand: Mai). 2014 waren es insgesamt 173.072. Laut Pro Asyl war das die höchste Zahl seit 1993 und die vierthöchste in der Gesichte der Bundesrepublik überhaupt. Rund jedem zweiten Antrag wurde stattgegeben.

Was sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge?

Die sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind, wie Ebi im Film, ohne ihre Eltern oder einen Sorgerechtsinhaber auf der Flucht. Sie stehen aufgrund internationaler Konventionen (zum Beispiel UN-Kinderrechtskonvention) unter besonderem Schutz. In Deutschland werden sie dem Jugendamt zugeordnet und erhalten bis zu ihrem 18. Lebensjahr Betreuung. Danach sind sie auf sich alleine gestellt oder müssen zurück in ihr Heimatland.

Woher kommen die Flüchtlinge?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beitreibt eine fortlaufende Statistik, demnach sind die Top Ten Herkunftsländer der Flüchtlinge in Deutschland aktuell der Kosovo, Syrien, Albanien, Serbien, Irak, Afghanistan, Mazedonien, Eritrea, Nigeria und schließlich Bosnien und Herzegowina.

Was ist die Drittstaatenregelung?

Die Drittsaatenregelung regelt die Zuständigkeit für das Asylverfahren innerhalb der EU. Demnach kann ein Asylbewerber der aufgrund politischer Verfolgung geflohen ist, in Deutschland abgelehnt werden, wenn er zuvor über ein für ihn sicheres Transitland eingereist ist. Das sind alle Länder der EU sowie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

Was ist das Dublin-Verfahren?

Im Dublin-Verfahren wird geprüft welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Das ist immer das Land, in dem der Flüchtling angekommen ist. Oftmals also die Länder an der Ost- und Südgrenze der EU in denen die meisten Flüchtlinge landen, wie Italien oder Ungarn. Innerhalb der EU sowie der Schweiz, Island, Liechtenstein und in Norwegen darf ein Flüchtling nur in einem dieser Länder einen Asylantrag stellen.